Vor Ablauf der Legislaturperiode hat die rot-rot-grüne Koalition in Berlin das Hundesteuergesetz geändert. Empfängerinnen und Empfänger von Transferleistungen werden durch diese Änderung von der Zahlung der Hundesteuer freigestellt. 

Für wen gilt diese Änderungen?

Dies gilt für leistungsberechtigte Personen, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II, Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des SGB XII, Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Grund- oder Analogleistungen nach dem AsylbLG beziehen.

Die Hundesteuer ist insbesondere für Empfängerinnen und Empfänger von Transferleistungen unverhältnismäßig hoch. Denn die Hundesteuer ist eine sogenannte Aufwandsteuer und ist nicht an das Einkommen oder das Vermögen der steuerpflichtigen Person geknüpft. Des Weiteren werden die Hundesteuer und die Kosten für die Hundehaltung nicht im Regelbedarf berücksichtigt. 

Die Befreiung von dieser Steuer ist deshalb eine deutliche Entlastung für viele Menschen.

Was gilt es zu beachten?

Die Steuerbefreiung gilt jeweils ab Antragsstellung und endet mit dem Bewilligungszeitraum, aber spätestens mit Ablauf des Kalenderjahres. Das heißt, dass der Antrag auf Befreiung von der Hundesteuer jedes Jahr neu gestellt werden muss. Weiterhin gilt zu beachten, dass die Steuerbefreiung nur für einen Hund gilt. Für jeden weiteren Hund müssen weiterhin Steuern gezahlt werden. 

Warum ist das Gesetz wichtig?

Hundehalterinnen und Hundehalter, die vom Existenzminimum leben, sollten nicht aus steuerlichen Gründen erwägen müssen, ihr Tier entweder abzugeben oder sich keines anschaffen zu können. Schließlich nimmt die Vereinsamung in Großstädten wie Berlin immer mehr zu und Hunde können dieser Entwicklung entgegenwirken. 

Hinzu kommt, dass die Steuerfreiheit für Hunde aus dem Tierheim aus Tierschutzgründen auf fünf Jahre erweitert wird. Gleichzeitig will Rot-Rot-Grün somit einen Anreiz schaffen, diesen Hunden ein liebevolles neues Zuhause zu geben.

Für die schon jetzt stark ausgelastete Grundschule an der Mühle in Marzahn kommen noch in diesem Jahr Schulcontainer. In Amtshilfe werden durch das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf sog. Schulpavillons errichtet.

Im Februar 2020 wurde durch das Land abgefragt, wer von dem Angebot des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf profitieren will. Neun Bezirke, darunter auch Marzahn-Hellersdorf, hatten sich sofort gemeldet. Nun startet das Projekt in vier Bezirken, darunter Marzahn-Hellersdorf. Finanziert werden die Pavillons durch das Land Berlin und sind Teil der gesamtstädtischen Lösung zur Auflösung des Schulraummangels in den Bezirken.

Dazu erklären Sarah Fingarow, Vorsitzende des Schulausschusses Marzahn-Hellersdorf, Steffen Ostehr, bildungspolitischer Sprecher der Linksfraktion Marzahn-Hellersdorf, und Dr. Manuela Schmidt, direkt gewählte Abgeordnete für den Wahlkreis Marzahn-Mitte (Marzahn-Hellersdorf II):

Mit dem Beschluss unseres Antrags ‚Zusätzliche Schulplatzkapazitäten für die Grundschule an der Mühle‘ im August 2020 hat die BVV auf Antrag der Linksfraktion Marzahn-Hellersdorf das Bezirksamt aufgefordert, schnell Schulcontainer aufzustellen. Auch im Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses haben wir Druck gemacht, die Finanzierung für die Pavillons sicherzustellen. Wir freuen uns daher außerordentlich, dass der Druck von LINKS wirkt und die Schulcontainer noch in diesem Jahr kommen. Bereits in diesem Schuljahr ist die Schule mit einer Überbelegung von 149% gestartet. Das bedeutet, dass aktuell deutlich mehr als 500 statt der eigentlich vorgesehenen 360 Schüler*innen beschult werden. Die Aufstellung des ‚Charlottenburger Pavillons‘ ist eine große Entlastung und ein toller Erfolg!

Für das kommende Schuljahr liegen dem Schulamt so viele Anmeldungen vor, dass eine Beschulung im vorhanden Gebäude nicht mehr möglich wäre. Laut Information des zuständigen Bezirksstadtrats werden die Pavillons bis 2023 genutzt werden. Bis dahin soll der noch zu errichtende Modulare Ergänzungsbau für die Grundschule an der Mühle fertiggestellt sein. Jetzt muss alles darangesetzt werden, dass der Zeitplan eingehalten werden kann, und die Pavillons zum Beginn des Schuljahres 2021/22 einsatzbereit sind.

DIE LINKE in Marzahn-Hellersdorf kämpft schon lange für die Errichtung von Schulcontainern, damit schnell neue Schulplätze entstehen. Dies ist nur eine Übergangslösung bis weitere konventionelle Schulen entstanden sind. Aber schon an mehreren Standorten konnte so für schnelle und spürbare Entlastung gesorgt. Auch für die Kolibri-Grundschule, die Grundschule am Schleipfuhl, die Fuchsbergrundschule und die Kiekemal-Grundschule sind schon bzw. werden noch Schulcontainer aufgestellt.

Dazu erklärt Steffen Ostehr, Sprecher für Bürgerbeteiligung der Fraktion DIE LINKE in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Marzahn-Hellersdorf:

„Die Abstimmungsphase für den Bürgerhaushalt 2022/23 ist abgeschlossen. Wir freuen uns, dass sich erneut viele Bürger*innen daran beteiligt haben, unseren Bezirk Marzahn-Hellersdorf lebenswerter zu gestalten.

Insgesamt gab es 183 eingereichte Vorschläge. Über 4700 Menschen haben über die haushaltsrelevanten Vorschläge abgestimmt. Zwar ist die Beteiligung niedriger als in den Vorjahren, jedoch gilt es zu berücksichtigen, dass das Verfahren aufgrund der Covid-19-Pandemie ausschließlich online stattfand. Das hat die Teilnahme für viele Bürger*innen nicht einfacher gemacht. Nichtsdestotrotz sind fast 5000 Stimmen ein großer Erfolg und zugleich ein deutliches Zeichen, dass die Menschen in Marzahn-Hellersdorf mitbestimmen wollen. Dabei möchten wir die Beteiligung der jungen Menschen besonders hervorheben: Über 400 Kinder und Jugendliche haben mitgemacht und abgestimmt. Dafür möchten wir dem Kinder- und Jugendbeteiligungsbüro Marzahn-Hellersdorf ein großes Lob für die unermüdlich geleistete Arbeit aussprechen.

Für uns ist der Bürgerhaushalt ein großer demokratischer Gewinn. Er ermöglicht den Bürger*innen in Marzahn-Hellersdorf deutlich mehr Beteiligung. Deswegen ist es unser Bestreben, dass der Bürgerhaushalt auch in den kommenden Jahren weitergeführt wird.“