Die landeseigenen Wohnungsunternehmen kaufen in diesen Tagen knapp 15.000 Wohnungen in Berlin von der Deutschen Wohnen und Vonovia. Das betrifft in Hellersdorf auch Wohnungen. Diese betrifft die folgenden Häuser in der 

Alten Hellersdorfer Straße: 119, 121, 123, 125, 127, 129, 133, 134, 135, 136, 137, 138, 139, 140, 141, 142, 143, 144, 146, 148,

Ludwigsfelder Straße: 2, 4, 6, 8, 10, 12, 14, 16, 18, 20, 22 und

Zossener Straße: 89, 91, 93, 95, 97.

Die Wohnungen und Gewerberäume werden von der Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH übernommen. Sie ist ein Unternehmen im Eigentum des Landes Berlin.

Wenn Sie in den nächsten Monaten Fragen und Probleme im Zusammenhang mit dem Eigentümerwechsel Ihrer Wohnung haben, können Sie sich gern an mich bzw. die bezirkliche Geschäftsstelle meiner Partei DIE LINKE in Hellersdorf wenden.

Vor Ablauf der Legislaturperiode hat die rot-rot-grüne Koalition in Berlin das Hundesteuergesetz geändert. Empfängerinnen und Empfänger von Transferleistungen werden durch diese Änderung von der Zahlung der Hundesteuer freigestellt. 

Für wen gilt diese Änderungen?

Dies gilt für leistungsberechtigte Personen, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II, Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des SGB XII, Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Grund- oder Analogleistungen nach dem AsylbLG beziehen.

Die Hundesteuer ist insbesondere für Empfängerinnen und Empfänger von Transferleistungen unverhältnismäßig hoch. Denn die Hundesteuer ist eine sogenannte Aufwandsteuer und ist nicht an das Einkommen oder das Vermögen der steuerpflichtigen Person geknüpft. Des Weiteren werden die Hundesteuer und die Kosten für die Hundehaltung nicht im Regelbedarf berücksichtigt. 

Die Befreiung von dieser Steuer ist deshalb eine deutliche Entlastung für viele Menschen.

Was gilt es zu beachten?

Die Steuerbefreiung gilt jeweils ab Antragsstellung und endet mit dem Bewilligungszeitraum, aber spätestens mit Ablauf des Kalenderjahres. Das heißt, dass der Antrag auf Befreiung von der Hundesteuer jedes Jahr neu gestellt werden muss. Weiterhin gilt zu beachten, dass die Steuerbefreiung nur für einen Hund gilt. Für jeden weiteren Hund müssen weiterhin Steuern gezahlt werden. 

Warum ist das Gesetz wichtig?

Hundehalterinnen und Hundehalter, die vom Existenzminimum leben, sollten nicht aus steuerlichen Gründen erwägen müssen, ihr Tier entweder abzugeben oder sich keines anschaffen zu können. Schließlich nimmt die Vereinsamung in Großstädten wie Berlin immer mehr zu und Hunde können dieser Entwicklung entgegenwirken. 

Hinzu kommt, dass die Steuerfreiheit für Hunde aus dem Tierheim aus Tierschutzgründen auf fünf Jahre erweitert wird. Gleichzeitig will Rot-Rot-Grün somit einen Anreiz schaffen, diesen Hunden ein liebevolles neues Zuhause zu geben.

Die Freiwillige Feuerwehr Hellersdorf hat erklärt, dass sie bis auf weiteres außer Dienst gehen wird. Die Kameradinnen und Kameraden begründen diesen Schritt damit, dass entgegen bisheriger Zusagen freie Wohnungen auf dem Gelände der Freiwilligen Feuerwehr nicht aktiven Kameradinnen und Kameraden zur Verfügung gestellt werden. Zudem soll auf der Wache ein Rettungswagen stationiert werden, was zu verschiedenen Konflikten und Problemen am Standort führen wird.

Dazu erklären Kristian Ronneburg, Wahlkreisabgeordneter für Hellersdorf-Süd/Kaulsdorf-Nord, und Steffen Ostehr, Wahlkreiskandidat für Hellersdorf-Nord:

„Die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Hellersdorf leisten in ihrer Freizeit eine außerordentliche ehrenamtliche Arbeit für die Allgemeinheit. Umso unverständlicher ist es, dass sie bei den nun getroffenen Entscheidungen am Standort offenbar nicht ausreichend beteiligt und ernst genommen worden sind. Wir fordern daher den Senat und die Feuerwehr dazu auf, erneut in Gespräche mit den Kameradinnen und Kameraden zu treten und aufeinander zuzugehen. Die Freiwillige Feuerwehr sollte so schnell wie möglich wieder in Dienst gestellt werden.“